Die Gremien unserer Genossenschaft
Das höchste Gremium einer Genossenschaft ist die Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat das Recht, an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung teilzunehmen. In dieser Mitgliederversammlung werden die Mitglieder umfassend über die wirtschaftliche Entwicklung der Genossenschaft informiert. Diese ist übrigens vorab vom gesetzlich zugelassenen Prüfungsverband „auf Herz und Nieren“ überprüft worden.
In Nordrhein-Westfalen ist das der „Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V.“ mit Sitz in Düsseldorf. Eine weitere Aufgabe der Mitgliederversammlung ist die Genehmigung des Jahresergebnisses. Sie entscheidet auch über die Gewinnverwendung und urteilt über die geleistete Arbeit in den Gremien. Zugleich wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte den Aufsichtsrat.
Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren vom Aufsichtsrat berufen. Der – im Falle des Bauvereins Kettwig – dreiköpfige Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.
Beim Bauverein Kettwig ist Geschäftsführer Hans-Joachim Kraft hauptamtliches Vorstandsmitglied. Als ehrenamtliche Vorstandsmitglieder lenken Karl-Werner Damms und Rolf Schatz mit ihm gleichberechtigt die Geschicke der Genossenschaft.
Häufig sind die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder vor dieser Tätigkeit (langjährige) Mitglieder im Aufsichtsrat gewesen und kennen durch ihr Engagement die Genossenschaft bestens „von innen“. Allerdings muss ein Vorstandsmitglied nicht zwingend vorher Mitglied des Aufsichtsrates gewesen sein.
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