Der neue Wohngeldrechner nach neuem Recht

Deutlich mehr Haushalte können seit dem 1. Januar Wohngeld erhalten oder auch höhere Beträge bekommen.

Beim zuständigen Bundesministerium finden Sie einen Wohngeldrechner, mit dem Sie Ihren Anspruch schätzen können.

Auch, wer im letzen Jahr einen Antrag auf Wohngeld gestellt und diesen nicht bewilligt bekommen hat, sollte es erneut beantragen.

Der Wohngeld-Betrag hat sich im Durchschnitt mehr als verdoppelt. Vorher lag das durchschnittliche Wohngeld bei etwa 177 Euro pro Monat, dieser Durchschnittswert könnte nun auf 370 Euro steigen. Kosten für Heizung und Warmwasser werden künftig bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Hilfsangebote und Flyer

Vor dem Hintergrund gestiegener Gas- und Energiepreise, machen sich immer mehr Mieter Sorgen, wie sie insbesondere ihre Energie- und Lebenshaltungskosten bezahlen sollen. Um diesen Bürgern zu helfen, arbeiten die Stadt Essen, lokale Beratungsstellen und die Wohlfahrtverbände eng zusammen. Die Stadt Essen hat eine Seite zusammengestellt, wo Hilfsangebote wie Verbraucherzentrale oder Schuldnerhilfe gebündelt genannt werden.

Ausserdem stellt die Stadt Essen einen Flyer zum Download mit allen wichtigen Informationen zur Verfügung.

Was muss ich dem Wohngeldantrag beifügen?

Dem Antrag auf Wohngeld sollten Sie folgende Unterlagen anhängen:

  • den ausgefüllten Antrag auf Wohngeld als Mietzuschuss 
  • Mietbescheinigung, auszufüllen vom Bauverein Kettwig
  • Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

Je nach Lebenssituation können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung des Wohngeldes behilflich.

Freiligrathstrasse 21
45219 Essen

Tel.:    02054 - 97 06 36
Fax:    02054 - 63 57
Mail:  info@bauverein-kettwig.de