Hinweis zur Treppenhausreinigung
Nicht ausgeführte Treppenhausreinigungen müssen spätestens bis zum darauffolgenden Montag beim Bauverein gemeldet werden. Hintergrund: Die Reinigungsfirma sollte grundsätzlich die Möglichkeit zur Nachbesserung bekommen.
Die Meldung über eine nicht ausgeführte Treppenhausreinigung sollte vorzugsweise per E-Mail an info@bauverein-kettwig.de erfolgen und ein Foto des Reinigungsnachweises enthalten.
Gutschriften können für verspätete Meldungen nicht geltend gemacht werden, wenn zum Beispiel die Mitteilung erst in der übernächsten Woche oder sogar noch viel später erfolgt.
Eine Gutschrift kann erst erfolgen, wenn auch die Nachbesserung nicht durchgeführt wurde. Auch in diesem Fall muss die entsprechende Mitteilung spätestens bis zum darauffolgenden Montag erfolgen.
