Autor: Max Aryus

Jung trifft Alt

Strahlende Augen auf allen Seiten – zehn Kinder von der städtischen Kindertagesstätte Mintarder Weg haben gemeinsam mit Senioren das Tanzbein geschwungen und Lieder gesungen. Eine Aktion, die Carola Kraft ins Leben gerufen hat und sehr zufrieden mit der Premiere war. Ebenso die verantwortliche Erzieherin Arise Gündüz: „Wir wollten Jung und Alt zusammenbringen. Das Ziel haben wir erreicht. Alle hatten großen Spaß miteinander.“ Auch aus pädagogischer Sicht zeigte sie sich zufrieden.

Die Kinder hatten die Aktion im Vorfeld geplant und mit Klangstäben einstudiert und die Senioren ganz zwanglos integriert. Ab sofort findet das Projekt „Jung trifft Alt“ jeden ersten Mittwoch im Monat, von 14.30 bis 15.30 Uhr im Treffpunkt Bauverein, Ringstraße 150 statt. Interessierte Senioren, auch Nicht-Mitglieder, sind herzlich eingeladen.

Charity-Basar für Obdachlose

Die Klöngruppe des Bauvereins hatte zum Charity-Basar geladen. Verkauft wurden selbstgemachte Handarbeiten, welche die Frauen in Fleißarbeit bei ihren regelmäßigen Nachmittagen im Treffpunkt des Bauvereins in Vor der Brücke herstellen. Neben bunten Schals, Socken, Stulpen, Einkaufsbeuteln und Topflappen gab es für die Besucher auch leckeren Kuchen, selbstgemacht versteht sich. Insgesamt konnten so genau 438,- Euro für den guten Zweck gesammelt werden.

Der Erlös kommt dem Verein Fairsorger Essen zugute. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter versorgen Obdachlose und Bedürftige in Essen mit dem Nötigsten. Zurzeit sind sie dreimal pro Woche mit einem Bollerwagen unterwegs und verteilen Lebensmittel, Kleidung und Hygieneartikel. Der Verein sucht noch freiwillige Mitstreiter, die bei der Arbeit mit anpacken und freut sich über Spenden. IBAN DE 68 3605 0105 0000 283267 (WddN Essen e.V.). www.wddn.de

Besonderer Dank an den Bauverein Kettwig

Beim Neujahrsempfang der Kettwiger Stadtgesellschaft im Alten Bahnhof Kettwig gab’s viel Lob und Anerkennung für den Bauverein Kettwig, der durch seinen Geschäftsführer Hans-Joachim Kraft, Vorstandsmitglied Rolf Schatz und den Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Kleine-Möllhoff vertreten war.

Oberbürgermeister Thomas Kufen hob die Tätigkeit des Bauverein Kettwig hervor und nannte ihn einen wichtigen Akteur mit einer starken sozialen Ausrichtung. Bedeutsam sei vor allem, dass die Wohnungsgenossenschaft für einen Ausgleich auf dem Wohnungsmarkt sorge, in dem sie neben den vielen hochpreisigen Wohnungen, die in den letzten Jahren von privater Hand gebaut wurden und weiterhin gebaut werden, auch bezahlbaren Wohnraum für die Menschen in Kettwig anbiete.

In Ihren Reden hoben auch der Vorsitzende des Heimat- und Verkehrsvereins, Martin Kryl, sowie der zurückgetretene Bezirksbürgermeister Dr. Michael Bonmann die soziale Einstellung der Genossenschaft hervor. Dr. Bonmann: „Als ich vor zehn Jahren Bezirksbürgermeister wurde, kannte ich den Bauverein überhaupt nicht und ich musste mich erst einmal auf seiner Homepage schlauer machen, was sein Zweck ist.“ In den zehn Jahren seiner Tätigkeit habe er die Genossenschaft „dann als verlässlichen Partner mit einem hohen sozialen Engagement kennen gelernt.“

Ganz „handfest“ wurde die Anerkennung für den Bauverein Kettwig, durch die Vorsitzende von „Kettwig hilft“, Angelika Kleinekort. Sie bedankte sich beim Bauverein und seinem Geschäftsführer Hans-Joachim Kraft ausdrücklich für die vielfältige Unterstützung der geflüchteten Menschen, die nach Kettwig gekommen waren.

Die Hilfe für Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben wurden, gehört gewissermaßen zur Genetik der Kettwiger Wohnungsgenossenschaft, die nach dem zweiten Weltkrieg in einem Kraftakt sondergleichen viele Wohnungen für die Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten geschaffen hatte.

Foto: Mit freundlicher Genehmigung von www.kettwig-intern.de / Kosmas Lazaridis

Mehr Menschen haben ein Anrecht auf Wohngeld

Zum 1. Januar 2020 tritt das sog. „Wohngeldstärkungsgesetz“ in Kraft.  Mit der am 8. Mai 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Wohngeldreform sind erstmals seit dem 1. Januar 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 % verbunden.

Viele Haushalte wissen jedoch nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dies gilt nicht nur für die Mieter und Mieterinnen, die auf Grund der Reform erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld haben, sondern oftmals auch für diejenigen Haushalte, die eigentlich schon länger Wohngeld beziehen könnten, aber aus den unterschiedlichsten Gründen keinen Antrag gestellt haben.

Haben Sie ein Recht auf Wohngeld?

Zum 1. Januar 2020 tritt das sogenannte „Wohngeldstärkungsgesetz“ in Kraft. Doch was diese Wohngeldreform konkret bedeutet und wer davon betroffen ist, wissen viele Mieterinnen und Mieter nicht. Deshalb möchten wir Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie wohngeldberechtigt sind und haben hierzu einige hilfreiche Fakten und Informationen für Sie zusammengefasst. Dies soll Ihnen, den Mieterinnen und Mietern, beim Antrag auf Wohngeld als Hilfestellung dienen.

Was ist Wohngeld?

Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld.

Letztlich ist das Wohngeld ein – wenn auch geringer – Ausgleich für viele staatliche Regelungen, die das Wohnen verteuert haben und dazu führen, dass ein angemessener Wohnraum für manche Bürger und Bürgerinnen nicht mehr finanzierbar ist. Wohnen wurde vom Staat als Grundbedürfnis jedes Menschen anerkannt und wird daher unterstützt. Auf das Wohngeld haben Sie, wenn Sie die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht und sollten dieses auch in Anspruch nehmen.

Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den sogenannten Kosten der Unterkunft. Diese sind Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe. Auch Eigentümer können für selbst genutzten Wohnraum – als Zuschuss zur Belastung – Wohngeld erhalten.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Beispielsweise kann ein Einpersonenhaushalt in München mit 1.700 EUR Monatsverdienst (brutto) noch ein geringes Wohngeld beziehen. Bei alleinstehenden Rentnern sollte unabhängig vom Wohnort ein Anspruch bei einer Rente ab 1.000 EUR geprüft werden.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.

Wie berechnet sich das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete – oder bei Eigentümern nach der Belastung – und dem Gesamteinkommen.

Als Haushaltsmitglieder zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Personen, die mit dem Wohngeldberechtigten zusammenleben oder bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen. Auch Verwandte in gerader Linie, wie Kinder, Pflegekinder und Pflegeeltern gehören dazu. Je mehr Personen im Haushalt leben, umso höher ist die Einkommensgrenze.

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt anhand sogenannter Mietenstufen. Gemeinden und Kreise werden anhand der durchschnittlichen Miethöhe vor Ort in Mietenstufen von I bis VI eingeteilt. Das bedeutet, dass nicht unbedingt die Miete, die Sie tatsächlich zahlen, zählt, sondern festgelegte Höchstbeträge, die wiederum von den Mietenstufen abhängen.

Bei Ihrem Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen. Von diesem Betrag werden abhängig von der Entrichtung von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.

Im Internet stehen Ihnen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Sie grob einschätzen können, ob Ihnen Wohngeld zusteht. Entsprechende Wohngeldrechner finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2019/12/gesetze-1-januar-2020.html) oder unter https://www.wohngeld.org/.

Wo erhalte ich Wohngeld?

Das Wohngeld können Sie bei der

Stadt Essen
Amt für Soziales und Wohnen

Klinkestr. 29-31
45136 Essen
Telefon: 0201 8850466

beantragen.

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch – geschlossen –
Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie hier: https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42883/show

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?

Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Erhalten Sie bereits Wohngeld, so muss aufgrund der gesetzlichen Neuregelung grundsätzlich kein neuer Antrag gestellt werden. Allerdings gilt auch dies nur innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraums. Ist dieser abgelaufen, muss ein erneuter Antrag gestellt werden. 
Mit der Änderung beim Wohngeld sind erstmals seit 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 Prozent verbunden. Außerdem werden mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein und etwa 180.000 Haushalte in Deutschland werden erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch haben. Für einen Zweipersonenhaushalt steigt das Wohngeld beispielsweise von 145 EUR auf 190 EUR im Monat. Die Wohngeldreform enthält folgende wesentliche Änderungen:

  • Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
  • Die Parameter der Wohngeldformel werden angepasst, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger zu erhöhen und so die Reichweite des Wohngeldes zu vergrößern.
  • Die Mietenstufe VII wird eingeführt, um Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit besonders hohem Mietenniveau gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten.
  • Es gibt eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge zur Anpassung an die regional differenzierte Mietenentwicklung.
  • Für pflegebedürftige oder behinderte Menschen gibt es künftig höhere Freibeträge.

Stimmungsvolle Weihnachtsfeier

Zu einer gemütlichen und stimmungsvollen Weihnachtsfeier kamen die Mitglieder aller Gruppen zusammen, die im Treffpunkt Bauverein an der Ringstraße 150 tagen und aktiv sind. Fast jede(r) hatte etwas mitgebracht, so dass ein tolles Büffet aufgebaut werden konnte.

Es wurde gemeinsam gesungen und erzählt und das Treffpunkt-Team um Carola Kraft und Christa Mucklenbeck war begeistert von der schönen Stimmung. Die eigentlich als Programmpunkt vorgesehene Märchenerzählerin musste wegen einer Erkrankung leider absagen, doch als Vortragende sorgten Carola Kraft und Klaus Mucklenbeck dann doch für heitere und besinnliche Momente.

Begrüßen konnten die Treffpunkt-Besucher aus dem Bauverein-Vorstand auch Hans-Joachim Kraft und Karl-Werner Damms, die sich einmal mehr davon überzeugen konnten, dass die Entscheidung zur Einrichtung des Treffpunktes seinerzeit richtig war und ist. BVK-Geschäftsführer Hans-Joachim Kraft: „Hier zeigt sich einmal mehr, wie lebendig unsere Genossenschaft ist. Unsere Mitglieder leben nicht nur in ihren vier Wänden, sondern kommen aufeinander zu und unternehmen gemeinsam etwas.“

Wenn Sie an den Aktivitäten im Treffpunkt Bauverein teilnehmen möchten oder eine eigene Programm-Idee haben, setzen Sie sich bitte mit der Treffpunkt-Managerin Carola Kraft in Verbindung. Sie erreichen sie unter

0152 – 24 57 25 20.

Freiligrathstrasse 21
45219 Essen

Tel.:    02054 - 97 06 36
Fax:    02054 - 63 57
Mail:  info@bauverein-kettwig.de