Bauverein warnt vor Haustürgeschäften

Der Bauverein warnt aktuell vor Haustürgeschäften seitens Glasfaser-Anbietern. Man sollte sich an der Tür keineswegs überrumpeln lassen, sondern sich Zeit nehmen, die Angebote zu prüfen und zu vergleichen.

Der Bauverein empfiehlt generell, von Haustürgeschäften abzusehen. Sollte bereits ein Vertragsabschluss getätigt worden sein, besteht rechtlich betrachtet zwei Wochen lang ein Widerrufsrecht.

Der Widerruf sollte gegenüber dem Vertragspartner per Brief oder E-Mail erklärt werden. Aus Beweisgründen empfehlen die Verbraucherzentralen den Versand als Einschreiben. 

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