Kategorie: Allgemein

Notfallkontaktbogen

Liebe Mieterinnen, lieber Mieter, 

aus gegebenem Anlass und zu Ihrem Schutz möchten wir Sie bitten, Ihre Notfallkontakte mit uns zu teilen. Sie können uns gerne eine Mail schreiben, die Sie an rueckmeldung@bauverein-kettwig.de senden.

Die genannten Notfallpersonen sollten über einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung verfügen. Und wenn Sie schon dabei sind, dann tragen Sie doch bitte direkt Ihre aktuellen Kontaktdaten wie Telefonnummer, Mobilnummer und Mail ein. So können wir Ihre Daten auf Aktualität überprüfen und sind jederzeit in der Lage, Sie zu erreichen, wenn’s mal drückt. 

Über Ihre Rechte und wie wir Ihre Daten nach der DS-GVO behandeln, erfahren Sie hier.

Viele Grüße aus der Geschäftsstelle Ihr Bauverein-Team

Mitgliederversammlung des BV Kettwig

Am 25. Juni 2025 fand die 104. Mitgliederversammlung des Bauverein Kettwig im Sengelmannshof statt. Der Aufsichtsratsvorsitzende Michael Kleine-Möllhoff eröffnete die Tagesordnung und führte durch die Versammlung. Der geschäftsführende Vorstand Hans-Joachim Hess berichtete der Mitgliederversammlung ausführlich über den Geschäftsverlauf 2024, mit einem entsprechenden Ausblick für das Jahr 2025. Der Jahresabschluss 2024 wurde von der Versammlung genehmigt, die Entlastung für den Aufsichtsrat und Vorstand erteilt, sowie die vorgeschlagene Gewinnverwendung beschlossen.

Die Aufsichtsratsmitglieder Michael Kleine-Möllhoff und Dr. Thomas Berger wurden für weitere drei Jahre wiedergewählt. Aufgrund des Wechsels von Anne-Caroline van Boxel vom Aufsichtsrat in den Vorstand konnte als Nachbesetzung der Landtagsabgeordnete Fabian Schrumpf für den Aufsichtsrat gewonnen werden. Der Bauverein gratuliert den wiedergewählten Aufsichtsräten und heißt Fabian Schrumpf herzlich willkommen.

Neues Magazin für die Mitglieder

Das neuste Mitgliedermagazin „Mein Bauverein“ ist erschienen. Der Bauverein Kettwig ist auf dem Weg zur Klimaneutralität und bringt an der Gustavstraße 17/19 und der Freiligrathstraße 28/30 Photovoltaik aufs Dach.

Und das sind weitere Themen:

  • Umfrage für Mitglieder: Ideen für nachhaltiges Wohnen
  • Zuwachs im Team und Wechsel im Vorstand
  • Pilotprojekt für Familien: Luft-Wärmepumpe als neue Heizform
  • Vorgestellt: die Kandidaten für den Aufsichtsrat
  • Gesundheit: so hat Schimmel keine Chance
  • Wichtige Versicherungen: Haftpflicht und Hausrat
  • Fuhrpark: Bauverein stellt auf E-Autos um
  • Kinderseite: Ideen fürs Quartier gesucht

Das Magazin können Sie hier downloaden.

Einladung zur Mitgliederversammlung

Wir laden ein zur 104. Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 25. Juni 2025 um 18.00 Uhr im Hotel-Restaurant Sengelmannshof, Sengelmannsweg 35, 45219 Essen-Kettwig.

Auf der Tagesordnung steht der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates, der Bericht über die gesetzliche Prüfung 2023, die Genehmigung des Jahresabschlusses 2024, die Verwendung des Bilanzgewinns 2024, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

Krankenstand in der Gartenpflege

Derzeit gibt es beim Bauverein einen langfristigen Krankenstand in der Gartenpflege: die Arbeiten werden nach und nach erledigt. Der Bauverein Kettwig bittet um Geduld und dankt für das Verständnis. Bei dringlichen Anliegen bezüglich der Grünpflege kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle unter der Rufnummer: 02054 939770.

Miteinander feiern am Tag der Nachbarschaft

Am Freitag, 23. Mai 2025, ist Tag der Nachbarschaft. Unter dem Motto „Miteinander feiern” lädt die nebenan.de Stiftung am deutschlandweiten Aktionstag alle Nachbarinnen und Nachbarn dazu ein, Veranstaltungen auf die Beine zu stellen. Ob Nachbarschaftsfrühstück, ein Bastelnachmittag für Jung und Alt oder Kleidertauschparty im Hof – Aktionen können ab sofort über www.tagdernachbarschaft.com angemeldet werden.

Hier kann man sich auch ein kostenloses Mitmach-Set sichern, das von Postkarten über Deko bis zu Blumensamen viele Überraschungen birgt. Mit dabei sind zum Beispiel zu gestaltende Postkarten oder Plakate, mit denen man in der Nachbarschaft auf das Fest aufmerksam machen und dazu einladen kann.

Organisationen und Privatpersonen haben in diesem Jahr erstmals die Möglichkeit, bis zu 300 Euro Förderung zu erhalten. Der Fördertopf „Gemeinsam Stark” der Beisheim Stiftung unterstützt Aktionen, die sich gegen Vereinsamung und für mehr Miteinander einsetzen. Bis zum 28. April können sich engagierte Nachbarn bewerben.

Feiern lohnt sich übrigens für Mitglieder des Bauverein Kettwig gleich doppelt, denn der Bauverein bezuschusst jedes Nachbarschaftsfest nochmals mit 100 Euro.

Telefonische Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Der Bauverein teilt mit, dass am 26. Februar in der Geschäftsstelle eine neue Telefonanlage installiert wird. Daher sind die Mitarbeiter an diesem Tag weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen.

Im Zuge dessen wird sich auch die Telefonnummer ändern. Künftig ist der Bauverein unter 02054/93 977-0 zu erreichen. Unter der alten Nummer wird eine Ansage laufen, die diese Nummer mitteilt.

Wichtige Versicherungen: Hausrat und Haftpflicht

Man kann nicht verhindern, dass das Leben auch mal Ungeplantes mit sich bringt – aber man kann gut dagegen versichert sein. „Zur Pflichtaufgabe eines jeden Mieters sollte daher der Abschluss einer Hausrat- und vor allem auch einer Haftpflicht-Versicherung sein“, rät BVK-Sozialmanagerin Carola Lemke. Das Wichtigste in Kürze:

Haftpflichtversicherung:

Wer anderen einen Schaden zufügt, der muss dafür aufkommen. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist daher absolut notwendig. Damit ist man vor sogenannten Mietsachschäden und den finanziellen Folgen durch Beschädigungen an Wohnräumen und Gebäuden geschützt, etwa bei Reparaturen oder den Ersatz von Waschbecken.
Nach dem Gesetz haftet man für alle Schäden, die man jemandem schuldhaft zugefügt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist mitversichert, informiert die Verbraucherzentrale, ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.
Man unterscheidet den Single-Tarif und den Familien-Tarif, bei dem der Schutz auf weitere Personen erweitert wird. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.
Thema Tiere: Als Besitzer trägt man die Verantwortung für privat gehaltene Tiere – auch in der Wohnung. Das heißt, man haftet für die Schäden, die das Tier verursacht, auch ohne eigenes Verschulden. Schäden, die durch zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Kanarienvögel, Kaninchen und Hasen angerichtet werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Bei Hunden ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung notwendig.
Man sollte unbedingt darauf achten, sich in ausreichender Höhe zu versichern.

Hausratversicherung:

Entzündet sich durch einen technischen Defekt ein Fernsehgerät und es kommt zu einem Wohnungsbrand, bei dem durch Löscharbeiten der Feuerwehr womöglich auch noch die Wohnung unter Wasser gesetzt wird, ersetzt die Hausratversicherung sowohl die Schäden durch Feuer, als auch die Folgeschäden durch Löschwasser.
Sie bietet zudem Schutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren. Versichert ist der gesamte Hausrat. Schäden sollten dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden, sonst gefährdet man den Versicherungsschutz.
Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt. Wichtig ist auch hier, dass man eine Versicherung über eine ausreichend hohe Summe abschließt.
Eine Hausratversicherung gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Ein Umzug sollte der Versicherung rechtzeitig gemeldet werden. Man sollte zudem darauf achten, eine Versicherungssumme zu wählen, die dem tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht, ansonsten läuft man Gefahr, im Schadensfall nicht alles ersetzt zu bekommen.

Keine Chance für Schimmel in der Wohnung


Regelmäßiges Lüften ist auch an kalten oder ungemütlichen Tagen sehr wichtig. Das heißt: Frische Luft soll rein und die Luftfeuchtigkeit muss raus aus den vier Wänden. Ansonsten, so die Warnung durch Experten der Verbraucherzentrale, könne sich Schimmel bilden
Zum Hintergrund: Etwa sechs bis 12 Liter Flüssigkeit gibt ein Vierpersonen-Haushalt pro Tag an die Raumluft ab und die muss idealerweise wieder hinaus.
Aber wie verliert man dabei möglichst wenig Heizwärme? Das Lüftungsverhalten hängt von der Anzahl der Personen und der Nutzung der Zimmer ab. „Je mehr, desto mehr“ – so die Faustregel der Verbraucherschützer. Das bedeutet: Feuchtigkeit, die beim Kochen, Duschen oder nach dem Schlafen entsteht, sollte man direkt durch das weit geöffnete Fenster nach draußen leiten.

So funktioniert es:
An kalten, regnerischen Tagen „kurz und knackig“ lüften: zwei- bis dreimal täglich

  • Das Fenster für drei bis fünf Minuten weit öffnen und „stoßlüften“.
  • Gegenüberliegende Fenster gleichzeitig öffnen und „querlüften“ – so kann die frische Luft am schnellsten hinein.
  • Türen in feuchten Zimmern wie Bad oder Küche schließen – sonst verteilt sich die Feuchtigkeit im gesamten Zuhause.
  • Gekippte Fenster und Dauerlüften im Winter vermeiden – sonst kühlen die Wände ab und werden feucht.

Fakten zur Luftfeuchtigkeit
Bei einer Raumtemperatur von 18 bis 22 Grad sollte die Luftfeuchtigkeit etwa 40 bis 60 Prozent betragen. Mit einem Hygrometer kann diese genau definiert werden. Die Geräte sind preiswert und im Baumarkt erhältlich.
Die Schimmelgefahr steigt laut Verbraucherzentrale auch bereits dann, wenn die relative Luftfeuchtigkeit im Winter regelmäßig über 50 Prozent liegt. Kritisch wird es ab 70 bis 80 Prozent, dann können direkt vor einer Wand Schimmelpilze wachsen – auch wenn es sich nicht feucht anfühlt.
Wichtig: Die Luftfeuchtigkeit ist nicht überall im Raum gleich. Selbst wenn sie in der Mitte des Zimmers 50 Prozent beträgt, kann es an ungedämmten Außenwänden schon sehr viel feuchter sein. Daher ist neben dem richtigen Lüften auch korrektes Heizen wichtig.

Richtig heizen
Die Heizung komplett aufdrehen, wenn es sich besonders kalt anfühlt oder ausschalten, wenn es einem etwa nach dem Sport angenehm warm ist? Beides ist nicht ratsam! Denn häufiges Hoch- und Runterdrehen der Thermostate benötigt sehr viel Energie und verfehlt die Wirkung. Statt ständig kurzfristig den Regler zu betätigen, besser die persönliche Wohlfühltemperatur festlegen und es konstant halten. Ausnahme: Beim Stoßlüften kann man die Heizkörperthermostate immer komplett zudrehen.

Energie einsparen und Kosten senken
Wenn das Thermostat etwa auf Stufe 3 steht, ergibt das eine Temperatur von gut 20 Grad im Zimmer. Schon ein Grad weniger reduziert die Heizenergie um circa sechs Prozent. Beispiel: Wer also die Temperatur von 20 auf 16 Grad senkt, kann in wenig genutzten Räumen den Energieverbrauch um bis zu 24 Prozent reduzieren.

Die meisten manuellen Heizungsthermostate haben wie folgt fünf Temperaturstufen:
Stufe 1: ca. 12 Grad
Stufe 2: ca. 16 Grad
Stufe 3: ca. 20 Grad
Stufe 4: ca. 24 Grad
Stufe 5: ca. 28 Grad.

Je nach Heizkörpern, Heizungsart und baulichen Begebenheiten kann die tatsächliche Temperatur abweichen.

Neues Magazin für die Mitglieder

Das neuste Mitgliedermagazin „Mein Bauverein“ ist erschienen. Wir waren zu Besuch bei einem neuen Mitglied und haben uns in der Wohnung im Icktener Neubau umgeschaut. Außerdem berichten wir über unsere gemeinsamen Ausflüge und geben einen Einblick in die Zahlen. Das sind die weiteren Themen:

  • Gemeinschaft: Das bedeutet Genossenschaft in modernen Zeiten
  • Networking: Kontakte zu Kettwiger Organisationen
  • Glückwunsch: Die etwas andere Jubilarfeier
  • Lob: Ein sehr schöner Garten
  • Gesundheit: Das Kettwiger Therapie-Centrum
  • Nachwuchs: Wir bilden wieder aus
  • Verlängerung: Klaus Stichel bleibt uns erhalten

Das Magazin können Sie hier downloaden.

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