Kategorie: Allgemein

Treffpunkt dient als Wahllokal

Am 15. Mai findet die Wahl zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Wahlberechtigte des Stimmbezirks 4910 können ihren Stimmzettel am Treffpunkt Bauverein, Ringstraße 150, abgeben.

Die Wahlzeiten sind von 8 bis 18 Uhr. Es gilt eine Maskenpflicht. Bitte tragen Sie eine medizinische Maske.

Im Wahllokal sollten sich maximal nur zwei Personen aufhalten. Vor dem Treffpunkt befinden sich Bänke, dort können Wartende Platz nehmen.

Jochen Kraft, Vorsitzender des Bauvereins Kettwig und Stephan Plage vom Wahlamt der Stadt Essen bei der Vorbesprechung. Foto: Wolfgang Hollender

Engagement für den Bürgerbus

Seit 2002 ist der Bürgerbusverein Kettwig aktiv und hat inzwischen über 600.000 Fahrgäste befördert. Nun hat der aus ehrenamtlichen Mitarbeitern bestehende Verein ein neues Fahrzeug mit ausfahrbarer Rampe und bietet somit einen bequemen, barrierefreien Transport.

Der Bauverein ist in diesem Jahr erstmalig offizieller Unterstützer des Vereins Bürgerbus. Hans-Joachim Kraft, geschäftsführernder Vorstand BVK, lobte im Beisein von Oberbürgermeister Thomas Kufen bei der offiziellen Einweihungsfeier das Engagement der Ehrenamtler. „Dies stellt einen echten Mehrwert für die Menschen in Kettwig dar.“

Der Bürgerbus ist eine Ergänzung des herkömmlichen Linienverkehrs. Er wird auf Strecken eingesetzt, auf denen aus wirtschaftlichen Gründen kein öffentliches Nahverkehrsangebot bereit gestellt werden kann. So ist der BVK auch aus diesem Grunde als Förderer mit dabei, um seinen etwas außerhalb wohnenden Mitgliedern, zum Beispiel in Ickten oder Vor der Brücke, die Fahrt ins Zentrum von Kettwig zu ermöglichen.

Seit Mitte Mai 2002 bietet der Bürgerbus den Kettwigern eine öffentliche Verkehrsverbindung zwischen den Ortsteilen Ickten, Schmachtenberg und vor der Brücke an. Im Stundentakt verkehrt der Bus zwölf Stunden täglich fahrplanmäßig auf einer festgelegten Strecke, um die Menschen zu Einkäufen, Arztbesuchen oder aus sonstigen Anlässen durch Kettwig zu befördern.

Das Besondere am Bürgerbus ist der ehrenamtliche Einsatz. Unter dem Motto „Bürger fahren für Bürger“ wird der Kleinbus von etwa 40 ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern gefahren, die mit viel Engagement und Spaß bei der Sache sind.

Das Projekt wird materiell und konzeptionell von der Essener Verkehrs-AG (EVAG) unterstützt und durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

Auf dem Bild zu sehen: Hans-Joachim Kraft (li.), geschäftsführernder Vorstand BVK, Walter Steimel, Vorsitzender Bürgerbusverein Kettwig, und Oberbürgermeister Thomas Kufen (re.). Foto: HW

Büro bleibt bis auf Weiteres aufgrund von Covid-19 geschlossen!

Sehr geehrte Mitglieder,
sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,

das Corona-Virus breitet sich immer mehr aus. Jeder von uns ist aufgefordert, alles Mögliche beizutragen, um weitere Infektionen zu verhindern. Auch der Kettwiger Bauverein möchte seinen Beitrag dazu leisten und unsere Mitglieder, Interessenten und Mitarbeiter schützen.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und den Empfehlungen von Bund und Ländern, bleibt unsere Geschäftsstelle ab sofort im Regelfall für den Publikumsverkehr geschlossen.

Daher unsere Bitte:

Sehr viele Angelegenheiten rund um die Wohnungssuche und das Mietverhältnis lassen sich auch telefonisch oder per E-Mail klären.

In dieser besonderen Lage bitten wir Sie, wann immer es möglich ist, auf die genannten Kommunikationsmittel zurückzugreifen. In ganz dringenden Fällen bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.


So schützen Sie sich und unser Team. Für möglicherweise längere Wartezeiten als üblich bitten wir um Ihr Verständnis.

Vielen Dank!

Neue Stellenangebote

Der Bauverein Kettwig schreibt zwei neue Stellen aus für

Geschäftsleitung Vollzeit (d/m/w)

Sachbearbeitung Rechnungswesen (d/m/w) in Teilzeit

Detaillierte Informationen unter: Stellenanzeigen

Mitgliederversammlung im Zeichen von Corona, Klima und Energiekosten.

Zur 100. Mitgliederversammlung kam der Bauverein Kettwig zusammen, natürlich unter Beachtung aller Corona-Hygieneregeln. Im Alten Bahnhof Kettwig eröffnete Aufsichtsratsvorsitzender Michael Kleine-Möllhoff die Versammlung mit dem Gedenken an die Verstorbenen seit der Zeit der letzten Mitgliederversammlung.
Hans-Joachim Kraft, Geschäftsführer und hauptamtliches Vorstandsmitglied, gab für seine nebenamtlichen Vorstandskollegen Karl-Werner Damms und Rolf Schatz den Bericht des Vorstandes. Wie im Jahr zuvor, so wurden auch im Geschäftsjahr 2020 wieder 33 Euro pro Quadratmeter investiert in Gebäudesanierung, Wohnungssanierung und laufende Instandhaltung. Insgesamt flossen so fast 1,2 Millionen Euro in den Wohnungsbestand der Kettwiger Genossenschaft.
Berichtet wurde über die fertiggestellten Groß-Projekte des Vorjahres, die Gustavstraße 17/19 und die Ringstraße 150. Aktuell hat der Bauverein Kettwig die ersten Häuser in Ickten abgerissen, die neuen Gebäude werden derzeit im Modulbau vorproduziert.
In seinem Bericht ging Hans-Joachim Kraft auch auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen ein, von Corona über den Klimawandel bis zur C02-Bilanzierung. Das alles bleibt über steigende Energiekosten, Lieferengpässe und Fachkräftemangel nicht ohne Auswirkung auf die Bautätigkeit der Genossenschaft. Bzgl. Klimawandel und Energiekosten bemüht sich der Bauverein, durch Umstellungen der Beheizung gegen zu steuern. Die ersten Pilotprojekte mit Luft-Wärmepumpen laufen im Mintarder Weg und in der Gartenstraße.
Die Mitgliederversammlung folgte dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, auch für das vergangene Geschäftsjahr wieder einen Bilanzgewinn in Höhe von vier Prozent auf die Mitgliedsguthaben auszuschütten.
Wiedergewählt für drei Jahre wurden die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Sabine Pfeffer und Armin Holle.

Zum Bild: Geehrt für 50 Jahre Mitgliedschaft wurden vom Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Kleine-Möllhoff (l.) und Geschäftsführer Hans-Joachim Kraft (r.) Angelika Plato und Werner Hoffmann.

Gesundheits-App für Senioren

Die kostenlose App „Gut versorgt in …“ steht seit nun auch Essener Senioren zur Verfügung. Die Entwicklerfirma „Gut versorgt in…“ GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Essen die Senioren- und Gesundheits-App individuell auf die Stadt Essen angepasst.

Oberbürgermeister Thomas Kufen, Stadtdirektor Peter Renzel und Hartmut Peltz, Fachbereichsleiter Amt für Soziales und Wohnen freuen sich, den Bürgern die App ergänzend zum städtischen Seniorenwegweiser anbieten zu können.

„Mobile Apps für Smartphones gehören heutzutage zum Alltag, um jederzeit und überall informiert zu sein. Immer mehr Menschen nutzen ihre mobilen Geräte als Informations- und Suchplattform. Dazu gehören vermehrt auch Seniorinnen und Senioren. In Essen sind es rund 160.000 Bürgerinnen und Bürger im Alter über 60 Jahre. Die App soll ein mobiler Alltagshelfer sein. Ich freue mich, dass die Stadt Essen dabei ist“, so Kufen.

Die App ist barrierearm und bündelt als digitaler Wegweiser viele wichtige Informationen aus Essen für Senioren, deren Angehörige und Menschen mit Behinderung auf einem Blick: wichtige Telefon- und Notrufnummern, lokales Adressverzeichnis mit Adressen von Apotheken, Ärzten und anderen Dienstleistungen, Leistungs- und Beratungsangeboten der Stadtverwaltung und Informationen zu Kultur-, Freizeit- und Bildungsangeboten für Senioren.

In weiteren Rubriken finden die Nutzer aber auch Informationen zu wohnortnahen Pflegediensten und Beratungsangebote rund um Themen wie „Demenz“, „Allein im Alter“ und „Fragen rund ums Geld“. Zudem werden in der App auch alle aktuellen Informationen rund um das Coronavirus gebündelt. Die Nutzer haben dadurch die Möglichkeit, sich einfach und schnell mit aktuellen Informationen zum Coronavirus einzudecken.

Eine einfache, übersichtliche Gestaltung sowie eine intuitive Bedienbarkeit zeichnen die App aus. Diese kann beispielsweise in Kontrast und Schriftgröße verändert werden. Wichtig ist, dass auch Nutzer mit wenig Erfahrung die App gut bedienen können. So verfügt sie beispielsweise über eine Vorlesefunktion und ist zudem sprachgesteuert.

Die Senioren- und Gesundheits-App soll informativ und hilfreich das vorhandene Netzwerk in Essen darstellen, in dem sich die Stadt Essen und viele Kooperationspartner und Dienstleister aus den Bereichen Gesundheit und Freizeit darin ergänzen.

Die App ist für IOS und Android geeignet, frei von Werbung und kann kostenlos im App Store und Google Play Store heruntergeladen werden. Nach dem Download muss die entsprechende Stadt eingegeben werden.

Weitere Informationen gibt es hier per Download im Flyer der Stadt Essen „Gut versorgt in… Essen“
Herausgeber:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201880 (Zentrale)
E-Mail: info@essen.de
URL: www.essen.de/presse

„Fogging“ – Schon mal gehört?

Aber vielleicht schon gesehen? Womöglich in der eigenen Wohnung?

Als Fogging (aus dem engl.:fog = Nebel) bezeichnet man schmierige graue oder schwarze Ablagerungen, die sich an Wänden, Decken oder Möbeln anheften. Betroffen davon kann jede Wohnung sein, sogar gerade renovierte, neu tapezierte oder frisch gestrichene Räume.
Einzelne dunkle Flecken bis hin zu großflächigen Verschmutzungen verunstalten die Zimmer. Und der dunkle Schmierfilm lässt sich noch dazu schwer entfernen.

Und was ist die Ursache?

Seit Mitte der 90iger Jahr kennt man das Phänomen. Es gibt eine Unmenge Untersuchungen, aber bis heute kennt man die Ursachen nicht genau.
In starkem Verdacht stehen schwerflüchtige organische Verbindungen, insbesondere Weichmacherverbindungen, Alkane, Alkohole und Fettsäuren. Diese langkettigen Verbindungen stecken oft in Farben, Fußbodenkleber, PVC-Belägen, Vinyltapeten, Kunststoffplatten und Holzlaminat. Auch Kerzen und Öllampen können die Ursache sein. Die Moleküle entweichen nach und nach in die Raumluft, reichern sich allmählich in unseren – mittlerweile gut abgedichteten – Wohnungen und Gebäuden an und lagern sich ab. Vorwiegend über Heizungen und an Kältebrücken.

Die gute Nachricht

Im Gegensatz zu schwarzem Schimmel gehen von diesen grau-schwarzen Ablagerungen keine Gesundheitsgefährdungen aus. Sie sehen nur nicht schön aus.

Die weniger gute Nachricht

Die Ablagerungen lassen sich nicht leicht entfernen. Am besten geht es noch mit intensiver Nassreinigung mit Zusatz von Spülmitteln, Kunststoffreiniger oder anderen Putzmitteln, was bei Tapeten oder Laminat aber schon problematisch wird. Und aufgepasst: Manchmal enthalten die Reinigungszusätze selbst die Weichmacher und verstärken dann nur den Effekt.
Die Fachleute raten deshalb zu Putzmitteln, die mit dem „Blauen Engel“ ausgezeichnet sind. Sie sind frei von langkettigen Molekülen.

Methodisch vorgehen

Wenn Sie solche grau-schwarzen Flecken oder Flächen in Ihrer Wohnung entdecken, sollten Sie zunächst feststellen, ob es sich überhaupt um „Fogging“ handelt. Die Wischprobe mit dem Finger zeigt, ob die Ablagerung „schmierig“ ist. Ist sie es nicht, wird es wahrscheinlich kein „Fogging“ sein.
Überlegen Sie, ob der Raum genug gelüftet ist. Fogging tritt meist nur in der Heizperiode auf, d.h., wenn die Fenster geschlossen sind und die Raumluft wenig ausgetauscht wird. Gutes und regelmäßiges Lüften kann schon Abhilfe schaffen.
Erst, wenn das nicht hilft, sollte man sich Hilfe holen. An wen man sich wenden kann, können Sie bei der Verbraucherzentrale oder dem Gesundheitsamt erfragen.

Auch das Umweltbundesamt berät in seiner Broschüre „Attacke des schwarzen Staubes“ über Hilfsmaßnahmen. Sie können diese hier herunterladen.

Die Sparkasse Essen informiert ihre Kunden

Sie sind aus gesundheitlichen Gründen nicht mobil, schaffen es aus Zeitgründen nicht zu Ihrer Filiale oder einem unserer zahlreichen Geldautomaten zu kommen?

Dann ist der neue Geldbringservice genau das Richtige für Sie. Rufen Sie uns einfach an oder stellen uns online einen Rückrufwunsch ein und wir bringen Ihnen Ihr Bargeld:

Heute bestellt, morgen gebracht

Übrigens: Der Geldbringservice liefert Ihnen nicht nur Bargeld in Euro. Wenn Sie es wünschen, nimmt er auch ausgefüllte Überweisungsaufträge mit.

  • Sie wollen sich von Ihrem Konto Bargeld in Euro liefern lassen.
  • Rufen Sie das Kunden-Service-Center Ihrer Sparkasse Essen bis 13:30 Uhr an. Telefon 0201 103-5000
  • Oder:
  • Sie bestellen Ihre Bargeld-Lieferung bis 13:30 Uhr online. Wir nehmen dann direkt Kontakt mit Ihnen auf. (Link: https://www.sparkasse-essen.de/de/home/privatkunden/girokonto/geldbringservice.html?q=geldbring&n=true&stref=search)
  • Sollten Sie Ihren Kontaktwunsch nach 13.30 Uhr absenden, erfolgt der Rückruf unseres Kunden-Service-Centers am Folgetag zur gewünschten Uhrzeit, um die Lieferung mit Ihnen zu besprechen.
  • Am nächsten Werktag nimmt der Kurier morgens Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart eine verbindliche Lieferzeit mit Ihnen.
  • Sie identifizieren sich mit Ihrem Personalausweis.
  • Sie erhalten Ihr Bargeld.
  • Bargeldauszahlungen von Ihrem Girokonto in Höhe von 100 Euro bis zu 1.500 Euro möglich
  • Exklusiv für Kunden der Sparkasse Essen innerhalb des Essener Stadtgebietes
  • Auf Wunsch: Mitnahme von Überweisungsaufträgen
  • Sichere Lieferung durch qualifiziertes Fachpersonal
  • Lieferpreis 5,00 Euro

Quelle: Sparkasse Essen

WICHTIG!!! Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Sparkasse Sie niemals nach Ihrer Geheimzahl/PIN fragen werden. Bei Bestellung halten Sie bitte Ihre Kontonummer bereit.

Mehr Menschen haben ein Anrecht auf Wohngeld

Zum 1. Januar 2020 tritt das sog. „Wohngeldstärkungsgesetz“ in Kraft.  Mit der am 8. Mai 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Wohngeldreform sind erstmals seit dem 1. Januar 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 % verbunden.

Viele Haushalte wissen jedoch nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Dies gilt nicht nur für die Mieter und Mieterinnen, die auf Grund der Reform erstmalig einen Anspruch auf Wohngeld haben, sondern oftmals auch für diejenigen Haushalte, die eigentlich schon länger Wohngeld beziehen könnten, aber aus den unterschiedlichsten Gründen keinen Antrag gestellt haben.

Haben Sie ein Recht auf Wohngeld?

Zum 1. Januar 2020 tritt das sogenannte „Wohngeldstärkungsgesetz“ in Kraft. Doch was diese Wohngeldreform konkret bedeutet und wer davon betroffen ist, wissen viele Mieterinnen und Mieter nicht. Deshalb möchten wir Ihnen dabei helfen, festzustellen, ob Sie wohngeldberechtigt sind und haben hierzu einige hilfreiche Fakten und Informationen für Sie zusammengefasst. Dies soll Ihnen, den Mieterinnen und Mietern, beim Antrag auf Wohngeld als Hilfestellung dienen.

Was ist Wohngeld?

Menschen, die sich aus eigener Kraft am Wohnungsmarkt keinen angemessenen Wohnraum leisten können, erhalten zu den Mietkosten einen staatlichen Zuschuss, der angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern soll. Diesen Zuschuss nennt man Wohngeld.

Letztlich ist das Wohngeld ein – wenn auch geringer – Ausgleich für viele staatliche Regelungen, die das Wohnen verteuert haben und dazu führen, dass ein angemessener Wohnraum für manche Bürger und Bürgerinnen nicht mehr finanzierbar ist. Wohnen wurde vom Staat als Grundbedürfnis jedes Menschen anerkannt und wird daher unterstützt. Auf das Wohngeld haben Sie, wenn Sie die Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen, ein Recht und sollten dieses auch in Anspruch nehmen.

Nicht zu verwechseln ist das Wohngeld mit den sogenannten Kosten der Unterkunft. Diese sind Bestandteil der Grundsicherung im Rahmen der Sozialhilfe. Auch Eigentümer können für selbst genutzten Wohnraum – als Zuschuss zur Belastung – Wohngeld erhalten.

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Beispielsweise kann ein Einpersonenhaushalt in München mit 1.700 EUR Monatsverdienst (brutto) noch ein geringes Wohngeld beziehen. Bei alleinstehenden Rentnern sollte unabhängig vom Wohnort ein Anspruch bei einer Rente ab 1.000 EUR geprüft werden.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG, da ihre Wohnkosten im Rahmen der Leistungen bereits berücksichtigt werden.

Wie berechnet sich das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miete – oder bei Eigentümern nach der Belastung – und dem Gesamteinkommen.

Als Haushaltsmitglieder zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Personen, die mit dem Wohngeldberechtigten zusammenleben oder bereit sind, Verantwortung füreinander zu tragen. Auch Verwandte in gerader Linie, wie Kinder, Pflegekinder und Pflegeeltern gehören dazu. Je mehr Personen im Haushalt leben, umso höher ist die Einkommensgrenze.

Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt anhand sogenannter Mietenstufen. Gemeinden und Kreise werden anhand der durchschnittlichen Miethöhe vor Ort in Mietenstufen von I bis VI eingeteilt. Das bedeutet, dass nicht unbedingt die Miete, die Sie tatsächlich zahlen, zählt, sondern festgelegte Höchstbeträge, die wiederum von den Mietenstufen abhängen.

Bei Ihrem Gesamteinkommen zählt das Bruttoeinkommen. Von diesem Betrag werden abhängig von der Entrichtung von Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen.

Im Internet stehen Ihnen kostenlose Wohngeldrechner zur Verfügung, anhand derer Sie grob einschätzen können, ob Ihnen Wohngeld zusteht. Entsprechende Wohngeldrechner finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2019/12/gesetze-1-januar-2020.html) oder unter https://www.wohngeld.org/.

Wo erhalte ich Wohngeld?

Das Wohngeld können Sie bei der

Stadt Essen
Amt für Soziales und Wohnen

Klinkestr. 29-31
45136 Essen
Telefon: 0201 8850466

beantragen.

Öffnungszeiten:

Montag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 15.00 Uhr
Mittwoch – geschlossen –
Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie hier: https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42883/show

Ab wann und wie lange wird Wohngeld gewährt?

Wohngeld wird ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, gewährt und in der Regel für 12 Monate bewilligt. Anschließend ist ein neuer Antrag erforderlich. Erhalten Sie bereits Wohngeld, so muss aufgrund der gesetzlichen Neuregelung grundsätzlich kein neuer Antrag gestellt werden. Allerdings gilt auch dies nur innerhalb des sogenannten Bewilligungszeitraums. Ist dieser abgelaufen, muss ein erneuter Antrag gestellt werden. 
Mit der Änderung beim Wohngeld sind erstmals seit 2016 Leistungserhöhungen von durchschnittlich 30 Prozent verbunden. Außerdem werden mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein und etwa 180.000 Haushalte in Deutschland werden erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch haben. Für einen Zweipersonenhaushalt steigt das Wohngeld beispielsweise von 145 EUR auf 190 EUR im Monat. Die Wohngeldreform enthält folgende wesentliche Änderungen:

  • Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.
  • Die Parameter der Wohngeldformel werden angepasst, um die Zahl der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger zu erhöhen und so die Reichweite des Wohngeldes zu vergrößern.
  • Die Mietenstufe VII wird eingeführt, um Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit besonders hohem Mietenniveau gezielter bei den Wohnkosten zu entlasten.
  • Es gibt eine regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge zur Anpassung an die regional differenzierte Mietenentwicklung.
  • Für pflegebedürftige oder behinderte Menschen gibt es künftig höhere Freibeträge.

Freiligrathstrasse 21
45219 Essen

Tel.:    02054 - 97 06 36
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